Wichtige Maßnahmen im Todesfall

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt:

Verstirbt ein Mensch bei Dir zu Hause, solltest Du zunächst eine Ärztin – idealerweise die betreuende Hausärztin – benachrichtigen, um den Tod offiziell feststellen zu lassen. Sie stellt dann die Todesbescheinigung aus. Erst nach dieser Ausstellung darf die verstorbene Person gesetzlich überführt werden. Ist die Hausärztin nicht erreichbar, kannst Du den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder die Polizei verständigen. Nach geltendem Recht darf die verstorbene Person bis zu 36 Stunden im häuslichen Umfeld verbleiben.

Wenn der Todesfall im Pflegeheim oder Hospiz eintritt:

In diesem Fall informiert die Einrichtung sowohl Dich als Angehörige als auch eine Ärztin zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Auch hier gilt: Die verstorbene Person darf bis zu 36 Stunden in der Einrichtung bleiben, bevor eine Überführung erfolgen muss.

Wenn der Todesfall im Krankenhaus eintritt:

Verstirbt eine Angehörige in einem Krankenhaus mit eigener Pathologie, wird sie in der Regel vom Klinikpersonal dorthin überführt. Eine sofortige Abholung durch ein Bestattungsunternehmen ist meist nicht erforderlich. Du hast in dieser Zeit Ruhe, um Dich über die nächsten Schritte zu informieren und Entscheidungen zu treffen.

Bei unklarer oder nicht natürlicher Todesursache:

Kann der Tod nicht als natürlich bescheinigt werden, übernimmt die Polizei die Überführung in ein gerichtsmedizinisches Institut. Erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft – meistens innerhalb weniger Tage – kann eine Überführung durch ein Bestattungsunternehmen stattfinden.

Welche Unterlagen Du benötigst:

Wenn die Verstorbene ledig war:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis

Wenn sie verheiratet war:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Auszug aus dem Familienbuch (Nachweis der Eheschließung)

Bei eingetragener Lebenspartnerschaft:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft

Wenn sie geschieden war:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Auszug aus dem Familienbuch
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil

Wenn sie verwitwet war:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Auszug aus dem Familienbuch
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

Bitte beachte: Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Nach der Beurkundung erhältst Du sie zusammen mit den gewünschten Sterbeurkunden zurück.

FAQ – Häufige Fragen

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Solltest Du wichtige Familienpapiere nicht finden, übernehmen wir gerne die Beantragung bei den zuständigen Ämtern. Die amtlichen Gebühren werden Dir weiterberechnet. Für unseren Aufwand berechnen wir pauschal 60,00 €.

Kannst Du zusätzliche Leistungen buchen?
Ja, gerne. Wir setzen Deine Wünsche – wenn möglich – um und erstellen Dir ein individuelles Angebot.

Darfst Du die Urne oder Asche mit nach Hause nehmen?
In Deutschland gilt die Friedhofspflicht. Das bedeutet: Eine Urne muss auf einem Friedhof, im Friedwald oder im Meer beigesetzt werden. Eine Mitnahme nach Hause ist gesetzlich nicht erlaubt.

Kannst Du ein Erbe ausschlagen?
Ja, Du kannst das Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Todes ausschlagen. Wenn das nicht rechtzeitig geschieht, gilt das Erbe als angenommen. Die Ausschlagung erfolgt beim Nachlassgericht oder einer Notarin.

Wer muss laut Bestattungsgesetz für die Kosten aufkommen?

Ehepartnerinnen

Eingetragene Lebenspartnerinnen

Kinder (ehelich oder nichtehelich)

Eltern, Enkelkinder, Schwestern

Wichtiger Hinweis:
Wir bieten keine Rechtsberatung an. Unsere Informationen entsprechen dem aktuellen Stand, können sich jedoch ändern oder regional abweichen. Bitte wende Dich bei rechtlichen Fragen an eine Rechtsanwältin.

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